Strahlentherapie Magdeburg

 Der Sozialdienst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau G. Fischer

Wenn Sie es wünschen, kann ich Sie bei der Beantragung einer Anschlussheilbehandlung unterstützen.

Nach Abschluss der Strahlenbehandlung besteht die Möglichkeit, eine Anschlussheilbehandlung (AHB, früher auch Kur oder Heilkur genannt) zu beantragen. Diese sollte rechtzeitig erfolgen. Die Kosten der stationären Anschlussheilbehandlung werden vom Rentenversicherungsträger übernommen, allerdings entstehen Ihnen die Kosten der gesetzlichen Zuzahlung.

Da das Antragsverfahren variiert, ist die Zuordnung zu einem Rentenversicherungsträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland oder Bundesknappschaft usw.) notwendig.

Wo Sie rentenversichert sind, finden Sie auf Ihrem Rentenausweis oder auf dem Bescheid übere die monatliche Rente.
Für die Bantragung der Anschlussheilbehandlung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie  mindestens zwei Wochen vor dem Ende der Behandlung einen Termin für die Beratung bei den Schwestern an der Anmeldung.